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Zahnzusatzversicherungen mit Anrechnung der Vorversicherung 2024
Ein regelmäßiger Wechsel der Zahnzusatzversicherung ist in den allermeisten Fällen sinnvoll, da fortlaufend neue Zahnzusatzversicherung-Tarife mit mehr Leistung zu niedrigeren Kosten auf den Markt kommen.
Wichtig ist dabei: Alle Zahnzusatzversicherungen sehen für Neuversicherte eine Begrenzung der maximalen Erstattung in den ersten vier beziehungsweise fünf Versicherungsjahren vor. Das Problem bei einem regelmäßigen Tarifwechsel ist dann, dass die maximale Erstattung Ihrer Zahnzusatzversicherung immer wieder begrenzt ist.
Deshalb ist es bei einem regelmäßigen Tarifwechsel wichtig eine Zahnzusatzversicherung zu wählen, welche die Vorversicherung anrechnet.
Die Tarife mit der höchsten Anrechnung der Vorversicherung (beste Wechselkonditionen!) sind die Tarife vom Münchener Verein und Die Bayerische. Beide verzichten ab 48 Monaten Vorversicherung zu 100 % auf die Begrenzung der maximalen Erstattung.
Viele andere Gesellschaften reduzieren die Begrenzung nur, zum Beispiel von fünf auf zwei Kalenderjahre. Im Vergleich zeigen wir Ihnen alle Versicherungen mit Anerkennung der Vorversicherung an. Darüber finden Sie weiter unten eine Tabelle mit allen Tarifen und deren Konditionen.
Bei den meisten Gesellschaften, die eine Vorversicherung anerkennen, muss diese eine Mindestabsicherung für Zahnersatz aufweisen.
Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, zwischen zwei Zahnzusatzversicherungen zu wechseln. Für einen reibungslosen Übergang lohnt es sich jedoch, die Kündigungsfristen der alten Versicherung und mögliche Voraussetzungen für die Anerkennung der Vorversicherung bei der neuen Versicherung zu kennen. Wir unterstützen Sie gerne persönlich für einen reibungslosen Wechsel.
Im Folgenden finden Sie:
- Testsieger 2024: Die besten Tarife mit Wechselkonditionen
- Vor- und Nachteile eines Tarifwechsels: Worauf sollten Sie achten
- Unsere Schritt-für-Schritt Anleitung: Für einen schnellen und unkomplizierten Wechsel
Inhaltsverzeichnis
Tarife mit Sonderkonditionen:
Lohnt es sich immer eine Zahnzusatzversicherung zu wählen, die besondere Konditionen bei Tarifwechsel anbietet?
Einige Versicherungsgesellschaften bieten besondere Konditionen für Interessenten, die bei Abschluss der Zahnzusatzversicherung bereits eine Zahnzusatzversicherung besitzen.
Die Vergünstigungen sind in ihrer Höhe sehr unterschiedlich, beziehen sich aber bei allen Tarifen auf die Begrenzung der maximalen Erstattung am Anfang der Vertragslaufzeit (Summenbegrenzung). Übliche Vergünstigungen sind:
- Die Summenbegrenzung wird verkürzt: Beispielsweise bei Münchener Verein Tarifen
- Die Summenbegrenzungshöhe wird verändert: Beispielsweise bei dem Tarif Gothaer MediZ Duo 80, 3.000 Euro schon direkt ab Vertragsbeginn, statt erst im dritten Jahr.
Die Vergünstigungen sollten nicht das alleinige Kriterium der Tarifwahl sein, wenn Sie die Zahnzusatzversicherung wechseln, Sie sollten aber in die Entscheidung mit eingezogen werden.
Gibt es einen deutlich günstigeren Tarif mit vergleichbarer Leistung ohne Wechsel-Konditionen, kann es besser sein, diesen abzuschließen.
Wie finden Sie den besten Anbieter für eine Zahnzusatzversicherung? (Unabhängig davon, ob dieser bessere Konditionen bei Tarifwechsel anbietet)
Tipp! Recherchieren Sie ein Tarif erst einmal ohne auf die Konditionen bei Tarifwechsel zu achten.
Hierfür empfehlen wir Ihnen, sich folgende Fragen zu stellen:
- Welche Leistung ist mir wichtig und wird diese vom Tarif angeboten? Wir empfehlen einen Tarif zu wählen, der mindestens 80 % erstattet für Zahnersatz (Implantate und Co.), Zahnbehandlung und Zahnreinigung.
- Habe ich aktuell Schäden an den Zähnen, die ich mit absichern möchte? In diesem Fall reduziert sich die Auswahl an Tarifen auf solche, die Sie auch dann noch versichern.
- Mit welchen Begrenzungen können Sie leben? Übliche Leistenbegrenzungen sind die Summenbegrenzung, die Wartezeit, oder dass Sie keinen Privatarzt aufsuchen können. Sie finden die Begrenzungen in den Tarifdetails zum jeweiligen Tarif.
Sind Sie über diese Methode zu einer Auswahl an passenden Tarifen gekommen? Dann lohnt es sich jetzt zu prüfen, ob einer dieser Tarife besondere Konditionen bietet, wenn Sie die Zahnzusatzversicherung wechseln. Den Hinweis zu den Wechselkonditionen finden Sie in den Tarifdetails unter Summenbegrenzung.
Zusammenfassung: Wenn Sie die Zahnzusatzversicherung wechseln, sind Preis und Leistung des neuen Tarifs das wichtigste Kriterium. Bietet einer der Tarife, die hier gut sind, auch noch besondere Konditionen bei Vorversicherung, sollten Sie diesen Tarif wählen.
Übersicht:
Zahnzusatzversicherungen mit Anrechnung der Vorversicherung (Tabelle!)
Aktuell gibt es sechs Gesellschaften, die die Vorversicherung anrechnen und insbesondere die Wartezeit verkürzen oder komplett auf diese verzichten.
Übersicht aller Zahnzusatzversicherungen mit Anrechnung der Vorversicherung:
Gesellschaft | Tarife | Vorteil | Mindestdauer der Vorversicherung | Mindestabsicherung Vorversicherung |
---|---|---|---|---|
Münchner Verein Tarife | ZahnGesund 75+, ZahnGesund 85+, ZahnGesund 100 | Wegfall der Summenbegrenzung | ab 12. Monate = Summebegrenzung nur 3. Jahre; ab 24. Monate = Summebegrenzung nur 2. Jahre; ab 36. Monate = Summebegrenzung nur 1. Jahre; ab 48. Monate = Summebegrenzung entfällt | ZahnGesund 75+ = 70 % Zahneratz; ZahnGesund 85+ = 80 % Zahneratz; ZahnGesund 100 = 90 % Zahnersatz |
Continentale | CEZE | Verkürzung auf 2 KJ (3.000 € gesamt) | 3 Jahre | 80 % Zahnersatz |
Ottonova | Zahn 100+ First Class, Zahn 100 First Class, Zahn 90+, Zahn 85 Business Class, Zahn 75+, Zahn 70 Economy Class | Verkürzung auf 2 KJ (2.500 € gesamt) | 6 Monate | Keine Mindestabsicherung |
Barmenia | Mehr Zahn 100 + ZV Bonus, Mehr Zahn 90 + ZV Bonus, Mehr Zahn 80 + ZV Bonus | Verkürzung auf 2 KJ (3.000 € gesamt) | keine Mindestdauer | Keine Mindestabsicherung |
Gothaer | MediZ Duo 90, MediZ Duo 80, MediZ Smile 85, MediZ Smile 75 | Summenbegrenzung ist von Anfang an 3.000 € für 3. Jahre | keine Mindestdauer | 80 % Zahnerssatz (Ausnahme 70% für MediZ Smile 75) |
Concordia | ZAHN SORGLOS | Verkürzung der Summenbegrenzung von 3 auf 2 KJ mit 2,5 k gesamt, beginnend mit 1,25 k im 1. KJ | 12 Monate | muss Privatleistungen enthalten ohne Mindesterstattungssatz |
Die Bayerische | ZAHN Prestige, ZAHN Komfort, ZAHN Smart | Wegfall der Summenbegrenzung | ab 12. Monate = Summebegrenzung nur 3. Jahre; ab 24. Monate = Summebegrenzung nur 2. Jahre; ab 36. Monate = Summebegrenzung nur 1. Jahre; ab 48. Monate = Summebegrenzung entfällt | ZAHN Prestige 90 % Zahnersatz; ZAHN Komfort, 75 % Zahnersatz; ZAHN Smart = 50 % Zahnersatz |
Württembergische | ZahnSchutz Premium, Zahnersatz100 + ZZB, Zahnersatz90 + ZahnbehandlungPlus und weitere | Summenbegrenzung wird von 4 auf 3 KJ verkürzt | 24 Monate | 75 % Zahnersatz |
Ein Tarifwechsel hat nicht nur Vorteile. Im Folgenden stellen wir die Vor- und Nachteile eines Tarifwechsels gegenüber.
Vorteile
Vorteile eines Tarifwechsels
- Geld sparen. Sie finden möglicherweise neuere Tarife, die für weniger Geld das Gleiche leisten.
- Mehr Leistung. Sie finden gegebenenfalls einen Tarif, der für das gleiche Geld mehr Leistung erbringt.
- Wechselkonditionen. Sie können auf Tarife mit besonderen Wechselkonditionen zurückgreifen.
Nachteile
Nachteile eines Tarifwechsels
- Sie haben erneut anfängliche Begrenzungen wie die Summenbegrenzung und die Wartezeit (auch wenn bei Wechseltarifen häufig reduziert).
- Sie müssen erneut Zeit in die Auswahl eines passenden Tarifs stecken. Sie müssen den alten Tarif kündigen und einen neuen Tarif abschließen.
- Sie müssen erneut Fragen zu Ihrem aktuellen Zahnzustand beantworten. Haben Sie keinen perfekten Zahnzustand beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung, werden die Schäden im neuen Vertrag gegebenenfalls ausgeschlossen.
Zwischenfazit: Nicht in jedem Fall lohnt es sich, die Zahnzusatzversicherung zu wechseln. Vor allem bei schlechtem Zahnzustand (fehlende Zähne, anstehenden Behandlungen) lohnt es sich gegebenenfalls die Schäden erst noch zu behandeln und die Versicherung erst mit perfektem Zahnzustand zu wechseln.
1. Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Vorversicherung
Tarife mit Sonderkonditionen knüpfen diese meist an einige Anforderungen in die Vorversicherung. Diese Anforderungen sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Übliche Fragen, die Ihnen die neue Versicherung stellen wird, sind die Folgenden:
Wie lange war die Vorversicherung? In der Regel muss die Vorversicherung eine gewisse Zeit bestehen, damit diese anerkannt wird. Eine übliche Anforderung ist drei Jahre.
Besteht die Vorversicherung noch? Meist muss die Vorversicherung bei Antragstellung noch bestehen und darf nicht gekündigt sein. Darüber hinaus muss der alte Vertrag vorwiegend nahtlos in den Neuvertrag übergehen.
Gab es Unterbrechungen im Versicherungsstatus? In den allermeisten Fällen darf die Versicherung nicht oder nur sehr kurz unterbrochen worden sein.
Die hoch war die Leistung der Vorversicherung? Einige Tarife setzten eine gewisse Erstattungshöhe der Vorversicherung im Bereich Zahnersatz, damit Sie in den Genuss der Leistungsvorteile kommen.
2. Gesellschaften mit besonders interessanten Wechselkonditionen
Bei den verschiedenen Tarifen, die besonders interessante Wechselkonditionen beinhalten, lohnt es sich neben den abgesicherten Leistungen unbedingt auch die tatsächlichen Wechsel-Vergünstigungen zu vergleichen.
- Barmenia Besonderheiten: Während andere Gesellschaften eine nahtlose Vorversicherung voraussetzen, verzichtet die Barmenia darauf. Bei ihr muss lediglich in den letzten 6 Monaten vor Vertragsbeginn eine Zahnzusatzversicherung bestanden haben. Art, Umfang und Dauer spielen keine Rolle.
- Münchener Verein: Bei den ZahnGesund Tarifen dieser Gesellschaft verkürzt sich die Summenbegrenzung abhängig von der Laufzeit des Vorvertrages. Bei einer Laufzeit von 4 Jahren oder länger gilt bei dem Neuvertrag keine Summenbegrenzung.
- Gothaer: Bei den MediZDuo Tarifen stehen direkt von Beginn an 3.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag gilt dann insgesamt für 3 Jahre.
Alle drei Gesellschaften schließen auch Preis-Leistungsvergleich sehr gut ab und sind damit für einen Wechsel der Zahnzusatzversicherung besonders interessant.
3. Wann Sie die Zahnzusatzversicherung nicht wechseln sollten
Grundsätzlich empfehlen wir alle angeratenen und laufenden Behandlungen abzuschließen, bevor Sie die Zahnzusatzversicherung wechseln.
Ist die Behandlung nicht angeraten, gibt es einige Ausnahmen von der Regel. In diesem Fall empfehlen wir den Wechsel zu Gesellschaften, die Ihre bereits fehlenden Zähne mit versichern.
Das sind z. B.:
- Barmenia: 1 fehlender Zahn versichert (keine Einschränkungen), bei 2–3 fehlenden Zähnen veränderte Summenbegrenzung aber alle versichert.
- Münchener Verein: Abschluss mit bis zu 3 fehlenden Zähnen möglich. 1 Zahn versichert, Rest vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Gothaer: 1 fehlender Zahn versichert (keine Einschränkungen), bei 2–3 fehlenden Zähnen sind alle fehlenden Zähne nicht versichert.
- UKV: Bis zu 3 fehlenden Zähnen versichert (Beitragszuschlag von 8,60 € Euro pro Zahn); auch bei angeratener Behandlung.
Fazit: Wechseln Sie nur mit gutem Zahnzustand. Schließen Sie Behandlungen ab. Haben Sie fehlende Zähne, wählen Sie einen passenden Tarif. Gerne beraten wir Sie.
Wie Sie den Wechsel vornehmen:
Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung für einen schnellen und unkomplizierten Wechsel
So gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor:
- 1. Prüfen Sie, ob Sie kündigen können: Die meisten Zahnzusatzversicherungen sehen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von meist 12 Monaten vor.
- 2. Neuen Tarif finden: Vergleichen Sie Tarife und deren Konditionen. Suchen Sie einen Tarif, der zu Ihnen passt. Oben finden Sie Tarife, die besondere Konditionen für Tarifwechsler haben. Nutzen Sie unseren Vergleich für eine vollständige Übersicht.
- Beantragen Sie die den neuen Tarif zum gewünschten Versicherungsbeginn: Stellen Sie hierfür alle benötigten Unterlagen zusammen. Wenn Sie den Antrag für einen Versicherungsbeginn weit in der Zukunft stellen wollen, melden Sie sich bei uns telefonisch oder per E-Mail. Wir stellen Ihnen den Antrag zur Verfügung.
- Kündigen sie den alten Vertrag: Sowie Sie die Bestätigung haben, dass die neue Gesellschaft sie annimmt zum gewünschten Versicherungsbeginn kündigen Sie die alte Gesellschaft für einen nahtlosen Übergang.
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Häufig gestellte Fragen
Wann ist der beste Zeitpunkt, um meine Zahnzusatzversicherung zu wechseln?
Der beste Zeitpunkt Ihre Zahnzusatzversicherung zu wechseln ist, wenn Sie einen Tarif finden, der signifikant günstiger ist oder zum gleichen Preis mehr Leistung anbietet. Ist dies der Fall, sollten Sie einen Wechsel in Betracht ziehen.
Alternative Gründe können sein:
- Sie haben schlechte Erfahrungen gemacht mit der Gesellschaft und wollen wechseln
- Ihr bisheriger Tarif hat die Kosten außerplanmäßig erhöht
Sie sollten dann Ihre Kündigungsfrist beachten und zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Schließen Sie die neue Zahnzusatzversicherung so ab, dass der neue Vertragsbeginn mit Ihrer Kündigung übereinstimmt.
Kann ich meine Zahnzusatzversicherung auch bei bestehenden Zahnproblemen oder Vorbehandlungen wechseln?
Grundsätzlich empfehlen wir alle Schäden zu behandeln und dann erst zu wechseln. Es kommt dann zu keinen Zuschlägen oder Ausschlüssen bei der neuen Versicherung.
Sollten Sie trotzdem wechseln wollen, empfehlen wir Tarife, die fehlende Zähne in den Versicherungsschutz einschließen.
Ist ein regelmäßiger Zahnzusatzversicherungstarif wechsel sinnvoll?
Es kommen jedes Jahr neue Tarife auf den Markt, mit zum Teil besseren Leistungen zu einem geringeren Monatsbeitrag. Regelmäßig in einen solch moderneren Tarif zu wechseln, ist daher aus unserer Sicht sinnvoll.
Von einem zu häufigen Tarifwechsel raten wir hingegen ab, da Sie dann immer wieder den starken initialen Begrenzungen unterliegen.
Oben im Text beschreiben wir im Detail, wann Sie nicht wechseln sollten. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie in einer Behandlung sind oder eine solche angeraten ist.
Wann und wie kann ich meine Zahnzusatzversicherung kündigen?
Grundsätzlich empfehlen wir für die Kündigung der Zahnzusatzversicherung die Einhaltung der Schriftform, d. h. per Fax oder unterzeichnetem Brief per Einschreiben. Häufig ist jedoch eine einfache E-Mail ausreichend.
Achten Sie auf die Kündigungsfristen und lassen Sie sich den Eingang der Kündigung immer schriftlich bestätigen!