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Zahnzusatzversicherungen Vergleich

Berechnung
Berechnung des Erstattungsbetrags verstehen

So berechnen die Zahnzusatzversicherungen den Erstattungsbetrag

Die Berechnung des Erstattungsbetrags Ihrer Zahnzusatzversicherung erfolgt abhängig von dem Tarif, den Sie wählen, auf zwei Arten:

  • Prozentual vom Rechnungsbetrag (inkl. GKV)
  • Prozentual vom Restbetrag (nach GKV-Leistung)

Nur wenige Tarife kalkulieren vom Restbetrag. Wenn Sie einen Tarif mit 100 % Erstattung wählen, ist es egal, wie der Tarif die Erstattung kalkuliert. Je geringer die prozentuale Erstattung des Tarifs, desto stärker wird der finanzielle Unterschied.

Da die wenigsten aller uns bekannten Tarife mit Erstattung vom Restbetrag kalkulieren, können die meisten Interessenten dieses Thema ignorieren.

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Die besten Tarife mit Erstattung vom Rechnungsbetrag (inkl. GKV-Leistung)

Alle Tarife anzeigen, bei denen die Erstattung auf Basis des Rechnungsbetrags vom Zahnarzt inkl. Anteil der gesetzlichen Krankenkasse kalkuliert wird.

Die besten Tarife mit Erstattung vom Restbetrag (nach der GKV-Leistung)

Alle Tarife anzeigen, bei denen die Erstattung vom Restbetrag kalkuliert wird (nachdem die gesetzliche Krankenkasse geleistet hat).

Verstehen
Die zwei Berechnungsmethoden im Vergleich

Erstattungsmethode
Die Zahnzusatzversicherung erstattet prozentual vom Rechnungsbetrag (inkl. GKV)

In diesem Fall erstattet die Gesellschaft 70 % bzw. 100 % vom Rechnungsbetrag, jedoch maximal 100 % der Rechnungssumme und inkl. der Leistung durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Die Kalkulation ist wie folgt:

Bei einem Tarif mit 70 % Erstattung

  • Zahnärztlicher Rechnungsbetrag = 1.000 €
  • ZZV Erstattung in Höhe von 70 % inkl. GKV = 700 €

Eigenanteil = 300 €


Bei einem Tarif mit 100 % Erstattung

  • Zahnärztlicher Rechnungsbetrag = 1.000 €
  • ZZV Erstattung in Höhe von 100 % inkl. GKV = 1.000 €

Eigenanteil = 0 €

Erstattungsmethode
Die Zahnzusatzversicherung erstattet prozentual vom Restbetrag (nach GKV- Leistung)

Die Erstattung vom Restbetrag nach GKV Leistung ist die Ausnahme. Nur vier Gesellschaften (DFV, UKV, Versicherungskammer Bayern und Domcura) erstatten mit dieser Methode.

In dieser Methode erstattet die Zahnzusatzversicherungen prozentual von der Restsumme nach der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung.


Bei einem Tarif mit 70 % Erstattung

  • Zahnärztlicher Rechnungsbetrag = 1.000 €
  • Zuschuss durch die GKV = 300 €
  • Restkosten = 700 €
  • ZZV Erstattung in Höhe von 70 % = 490 €
Eigenleistung: 210 €

Bei einem Tarif mit 100 % Erstattung

  • Zahnärztlicher Rechnungsbetrag = 1.000 €
  • Zuschuss durch die GKV = 300 €
  • Restkosten = 700 €
  • ZZV Erstattung in Höhe von 100 % inkl. GKV = 700 €

Eigenleistung: 0 €

Worauf achten?
Worauf Sie bei den Erstattungsmethoden achten sollten

Worauf achten?
Fazit: Je niedriger die Tarifleistung und je höher die GKV-Erstattung, umso wichtiger ist die Erstattungskalkulation

Besonders zum Tragen kommt die unterschiedliche Abrechnungsmethode, wenn die Erstattungshöhe niedrig ist (am Beispiel des Tarifs „DFV Zahnschutz Basis“ mit einer Erstattung für Zahnersatz von „nur“ 30 %).

Bei einer Erstattung inkl. der GKV-Leistung würde dieser Tarif anhand der vorherigen Eckdaten (Rechnung: 1.000 €, Erstattung durch die GKV: 300 €) eine Erstattung von 0 € vorsehen.

Durch die Kalkulation nach der GKV-Erstattung ergibt sich jedoch hier folgendes Bild:

  • Zahnärztlicher Rechnungsbetrag = 1.000 €
  • Zuschuss durch die GKV = 300 €
  • Restkosten = 700 €
  • ZZV Erstattung in Höhe von 30 % = 210 €

Eigenleistung: 490 €

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