Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung
Die beste Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung finden
- Tarifauswahl – Vier Gesellschaften erstatten trotz laufender Behandlung
- 15 € Wunschgutschein für z. B. Amazon, Media Markt, Zalando etc.
- Preisgarantie – Sie finden Tarife nirgendwo günstiger, falls doch: Geld zurück
- 100 % kostenlos und unverbindlich
Einleitung
Gibt es eine Zahnzusatzversicherung, die bei einer laufenden Behandlung erstattet?
Die gute Nachricht ist: Ja, es gibt vier Gesellschaften, die Zahnzusatzversicherungen anbieten, die auch bei laufender Behandlung noch für die Behandlungskosten erstatten.
Damit Sie den richtigen Tarif wählen ist es sehr wichtig vorab zu klären, ob eine Behandlung wirklich laufend, oder vielleicht nur angeraten ist. Dies ist wichtig, da für “nur” angeratene Behandlungen, deutlich mehr Tarife zur Auswahl stehen.
Eine Zahnbehandlung gilt als laufende Behandlung, wenn aktive Behandlungsschritte eingeleitet wurden. Dies umfasst das Durchführen von spezifischen diagnostischen Maßnahmen sowie, dass ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde oder die eigentliche zahnmedizinische Behandlung bereits tatsächlich im Gange ist.
Bei einigen Tarifen gelten Behandlungen, für die ein Heil- und Kostenplan bereits erstellt wurden, noch nur als “angeraten” nicht als “begonnen”. Dies ist der Fall bei den Tarifen der SDK. Diese Tarife sind besonders interessant bei bereits fehlenden Zähnen.
Ist die Behandlung nur “angeraten” finden Sie hier die passenden Informationen:
Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung
Alle vier Zahnzusatzversicherung-Tarife, die trotz laufender Behandlung erstatten, haben eins gemeinsam: Die Behandlung darf lediglich 6 Monate rückwirkend begonnen worden sein. Liegt der Behandlungsbeginn länger als 6 Monate zurück, gibt es keine Zahnzusatzversicherung, die entstandene Behandlungskosten erstattet.
Dieser Artikel bietet Ihnen:
- Umfangreichste Marktübersicht: Alle Tarife, die trotz einer laufenden Zahnbehandlung erstatten.
- Kostenlose und fachkundige Expertenberatung: Wir beraten Sie kostenlos und ausführlich hier im Artikel, aber auch per Telefon oder E-Mail.
- Nirgendwo-Günstiger-Garantie: Finden Sie den Tarif irgendwo günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz.
- 15 € Gutschein bei Abschluss: Bei Abschluss über unser Portal erhalten Sie einen 15 € Gutschein für Amazon, Media Markt, Zalando uvm.
Inhaltsverzeichnis
Tabelle
Übersicht aller Zahnzusatzversicherungen, die trotz laufender Zahnbehandlung erstatten
Leistung | ERGO - Zahn-Ersatz-Sofort | Da Direkt - Akut-Soforthilfe | Die Bayerische - ZAHN Sofort | Dentolo - Akut-Soforthilfe (SOS-Tarif) |
---|---|---|---|---|
Zahnersatz: Implantate, Brücken, Prothesen, Kronen, Inlays, Onlays | Ja | Ja | Ja | Ja |
Zahnbehandlung: Füllung, Wurzelbehandlung | Nein | Ja | Ja (Ausnahme: Parodontose) | Ja |
Begrenzung | nur 2 x Festkostenzuschuss der GKV | 75 %, 1.500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr) | 80 - 100 %, 1.500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr) | Bis 90 % (im Dentolo Zahnarztnetzwerk), 1.500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr) |
Zuschlag | kein Zuschlag, aber hoher Grundbetrag | 29,90 € für 24 Monate, zzgl. Basistarif, danach kündbar | 29,90 € für 24 Monate + Basistarif, endet automatisch | 29,90 € für 24 Monate zzgl. Basistarif, danach kündbar |
Bei der Da direkt, der Die Bayerische sowie Dentolo, ist der monatliche Gesamtbeitrag abhängig vom Alter der versicherten Person und dem gewählten Basistarif. Beim Ergo Tarif spielt lediglich das Alter der versicherten Person eine Rolle.
Das sind die besten Zahnzusatzversicherungen bei laufender Behandlung im Detail
- Erstattung auch bei laufender Behandlung
- verdoppelt den Festkostenzuschuss der GKV (inkl. GKV Leistung)
- keine Summenbegrenzung
Preis: 0–20 Jahre: 22,40 €, ab 21 Jahren: 33,90 €
Da Direkt / Akut-Soforthilfe zusammen mit dem Basistarif Zahnschutz Komfort
Der Dentolo - Zahnschutz AKUT-Soforthilfe Tarif (SOS-Tarif) ist identisch
Baustein Zahnschutz Akut-Soforthilfe
- 75 % auch für angeratene und laufende Behandlungen (max. 6 Monate rückwirkend)
- 90 % Erstattung im eigenen Zahnarztnetzwerk
- Auch für bereits fehlende oder zu ziehende Zähne
- 1.500 € / jedoch max. 750 € jeweils im 1. und 2. Jahr
Preis: 29,90 € im Monat zzgl. Basistarif
Basistarif: Zahnschutz Komfort
- 75 % Erstattung für Zahnbehandlung & Zahnersatz
- 90 % Erstattung im eigenen Zahnarztnetzwerk
- 150 € / Jahr für professionelle Zahnreinigung
- Summenbegrenzung: 1. Versicherungsjahr (VJ): 750 €, 1.-2. VJ: 1.500 €, 1.-3. VJ: 2.250 €, 1.-4. VJ: 3.000 €, danach unbegrenzt
Preis: 0–20 Jahre 6,90 €, 21–30 Jahre 10,90 €, 31–40 Jahre 18,90 €, 41–50 Jahre 24,90 €, 51–60 Jahre 33,90 €, ab 61 Jahren 36,90 €
Verstehen
Wann gilt eine Zahnbehandlung als laufende, wann als angeratene Behandlung?
Wann gilt eine Behandlung noch als nur angeraten?
Eine Behandlung wird als „angeraten“ eingestuft, sobald Ihr Zahnarzt einen Zahn- oder Kieferschaden feststellt und dies in Ihrer Patientenakte festhält.
Dass eine Behandlung angeraten wird, passiert oft während Routineuntersuchungen oder während einer professionellen Zahnreinigung, wenn der Zahnarzt Ihr Gebiss überprüft, eventuelle Schäden feststellt und diese mit Ihnen bespricht.
Wichtig: Um zu überprüfen, ob Ihr Zahnarzt eine Behandlung als “angeraten” in Ihrer Patientenakte vermerkt hat, kontaktieren Sie Ihren Zahnarzt. Dies können Sie telefonisch, per Brief oder E-Mail tun. Hierzu können Sie unsere Vorlage "Erfragen von angeratenen Behandlungen" verwenden.
Beachten Sie, dass Ihr Zahnarzt für diese Auskunft eventuell eine Gebühr verlangen könnte.
Es gibt eine deutlich größere Auswahl an Tarifen, die abgeschlossen werden können, wenn die Behandlung “nur” angeraten ist. Am besten finden Sie passende Tarife, indem Sie Ihren Zahnzustand im Vergleich angeben und auswählen, dass Sie angeratene Behandlungen mitversichern wollen.
Besonderheit: Gilt eine Behandlung, für die ein Heil- und Kostenplan bereits erstellt wurde als angeratene oder laufende Behandlung?
Grundsätzlich gilt: Eine Behandlung, für die bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde, gilt als „laufende Behandlung“.
Sie wird als laufend betrachtet, sobald der erste Behandlungstermin wahrgenommen wurde und bleibt so eingestuft, bis der letzte Termin stattgefunden hat.
Aber es gibt Ausnahmen für die Regel: Die Tarife der SDK übernehmen auch dann noch die Kosten für angeratene Behandlungen, wenn ein Heil- und Kostenplan bereits erstellt ist!
Das ist wichtig, da diese Tarife besonders gut für bereits fehlende Zähne erstatten! Hier finden Sie alle Informationen
Wann gilt eine Behandlung als laufende Behandlung?
Eine Zahnbehandlung wird als “begonnen" oder “laufend” betrachtet, sobald ein Heil- und Kostenplan erstellt oder der erste Behandlungstermin wahrgenommen wurde. Diese Einstufung bleibt bestehen, bis die Behandlung mit dem letzten Termin abgeschlossen ist.
Viele Versicherer übernehmen in diesem Fall die Kosten nicht mehr, doch es gibt Ausnahmen. Folgende Anbieter erstatten die Kosten auch bei bereits begonnenen Behandlungen:
Zahnzusatzversicherungen für bereits begonnene Behandlungen:
- ERGO: Zahn-Ersatz-Sofort
- Da Direkt: Akut-Soforthilfe
- Die Bayerische: ZAHN Sofort
- Dentolo: Akut-Soforthilfe (SOS-Tarif)
Bei diesen vier Tarifen ist es wichtig, dass der Beginn der Behandlung nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Worauf sollten Sie generell achten, bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung?
Eine gute Zahnzusatzversicherung zeichnet sich unserer Meinung nach durch die folgenden Eigenschaften aus:
Hohe Kostenübernahme: Die Versicherung sollte in mindestens einem, jedoch eher allen der folgenden Bereiche – Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe und Kieferorthopädie – 80 bis 100 Prozent der Rechnungssumme (einschließlich des Zuschusses der gesetzlichen Krankenkasse) übernehmen.
Kurze oder keine Wartezeit: Idealerweise sollte die Versicherung direkt ab Vertragsbeginn oder nach einer sehr kurzen Wartezeit Leistungen erbringen.
Angemessene Höchstgrenzen: Alle Zahnzusatzversicherungen begrenzen die Erstattung in den ersten drei bis fünf Versicherungsjahren. Wir raten zu einer Erstattung von mindestens 2.000 Euro in den ersten zwei Jahren und einer unbegrenzten Erstattung ab dem fünften Jahr.
Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis: Die Leistungen der Versicherung sollten die monatlichen Kosten rechtfertigen. Aus diesem Grund heben wir auch immer einen Tarif hervor, der das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
Leistungsfokus abhängig vom Alter: Für Erwachsene sind besonders die Leistungen im Bereich Zahnersatz und Zahnbehandlung wichtig. Für Kinder steht die kieferorthopädische Versorgung im Vordergrund.
Viele der Basis-Tarife der Da direkt, der Die Bayerische bzw. Dentolo erfüllen diese Anforderungen. Insbesondere der Tarif DA Direkt – Zahnschutz Komfort landet auch ohne “Akut-Soforthilfe” häufig unter den Top-Tarifen mit guter Leistung zu kleinem Preis.
Lohnt es sich wirklich, die Versicherung noch vor Abschluss der laufenden Behandlung abzuschließen?
In vielen Fällen, zum Beispiel, wenn Ihnen eine Füllung oder ein einfaches Inlay angeraten wurde, lohnt es sich, die Behandlungskosten selber zu übernehmen und erst sobald die Behandlung abgeschlossen ist, einen günstigen Tarif zu wählen ohne Sofort-Baustein.
Eine Zahnzusatzversicherung für laufende Behandlungen lohnt sich nur dann, wenn einige kostenintensive Behandlungen angeraten oder laufend sind, damit Sie die Erstattung auch wirklich ausreizen.
Was versteht man unter einer laufenden Behandlung im Kontext einer Zahnzusatzversicherung?
Im Kontext einer Zahnzusatzversicherung versteht man unter einer "laufenden Behandlung":
- Heil- und Kostenplan erstellt: Eine Behandlung, für die bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde.
- Erste Behandlung erfolgt: Eine Behandlung, bei der ein Behandlungstermin bereits wahrgenommen wurde.
- Letzte Behandlung noch nicht erfolgt: Die Behandlung gilt als laufend, bis der letzte geplante Behandlungstermin abgeschlossen ist.
Zusammenfassung: Eine Behandlung gilt als "laufend", sobald konkrete Schritte zur Behandlung eingeleitet wurden, beginnend mit der Erstellung eines Heil- und Kostenplans und dem ersten Behandlungstermin.
Können laufende Behandlungen von einer Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden?
Ja. Es gibt einige Tarife, die Kosten für laufende Behandlungen zumindest teilweise mit übernehmen. Hier sind die wesentlichen Punkte:
Grundsätzlich gilt: Die meisten Zahnzusatzversicherungen decken laufende Behandlungen nicht ab.
Ausnahmen: Einige Versicherungen bieten spezielle Tarife, die auch bei bereits begonnenen Behandlungen Leistungen erbringen. Die Leistung ist bei allen Tarifen stark begrenzt.
Oben in diesem Text stellen wir die Zahnzusatzversicherungen bei laufender Behandlung im Detail vor.
Welche Einschränkungen gibt es bei Versicherungen für laufende Behandlungen?
Alle Zahnzusatzversicherungen, die auch für laufende Behandlungen erstatten, begrenzen die Erstattung stark. Das sind die üblichen Erstattungen:
2-facher Festzuschuss: Der Tarif Ergo Zahn-Ersatz-Sofort erstattet maximal die gleiche Höhe des Festkostenzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung und verdoppelt somit die Leistung. Das entspricht zum Beispiel bei einer Implantatbehandlung einer Erstattung von circa 400 €, bei circa 3.000 € Behandlungskosten.
1.500 € bzw. 750 € im Jahr: Da Direkt: Akut-Soforthilfe, Die Bayerische: ZAHN Sofort und Dentolo Akut-Soforthilfe (SOS-Tarif) begrenzen die Erstattung je Jahr der zweijährigen Mindestlaufzeit auf 750 € im Jahr und insgesamt maximal 1.500 €.
Wie finde ich die beste Zahnzusatzversicherung für meine laufende Behandlung?
Aktuell gibt es nur vier Tarife am Markt, die für laufende Behandlungen erstatten. Diese werden in diesem Artikel im Detail vorgestellt.
Alternativ können Sie warten, bis die Behandlung abgeschlossen ist und dann aus einer deutlich größeren Tarifauswahl verschiedene Tarife vergleichen.
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