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Zahnzusatzversicherungen Vergleich

Zahnzusatzversicherungen bei angeratener Behandlung vergleichen und bis zu 87 % sparen!

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Zum Thema
Gibt es eine Zahnzusatzversicherung, die bei einer angeratenen Behandlung erstattet?

Diese Frage kommt spätestens dann auf, wenn Ihnen der Zahnarzt eine teure Zahnbehandlung anrät. Die gute Nachricht vorweg: Ja, es gibt einige Tarife, die diese Behandlungskosten trotzdem übernehmen!

Eine Zahnbehandlung gilt als angeraten, sobald Ihr Zahnarzt einen Zahn- oder Kieferschaden feststellt und es in Ihrer Patientenakte vermerkt.

Ist die Behandlung bereits “begonnen” finden Sie hier die passenden Informationen:

Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung

Dies vorab zu klären ist wichtig, da es abhängig von der Einordnung in nicht-angeratene, angeratene, laufende oder abgeschlossene Behandlung, eine sehr unterschiedlich große Auswahl an Tarifen zur Verfügung steht.

Die für Sie beste Zahnzusatzversicherung bei einer angeratenen Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Welcher Schaden wurde festgestellt? Nicht jeder Tarif erstattet für jede angeratene Behandlung (z.b. Loch im Zahn, fehlender Zahn, Wurzelbehandlung etc.)

Zeitpunkt: Wann wurde die Behandlung angeraten? Wurde bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt usw.

Ist beispielsweise ein Implantat, eine Brücke oder eine Prothese angeraten, ist der Tarif SDK - Zahn 70, der Preis-Leistungssieger. Der Tarif SDK - Zahn 70 erstattet 70 % für Zahnersatz (Implantate und Co.). Eine 30-jährige Person zahlt dafür monatlich nur 10,71 € (bereits inklusive Aufschlag für den fehlenden Zahn).

Die besten Tarife für eine angeratene Krone, Inlays, Onlays, Füllungen, Wurzelbehandlungen oder auch eine kieferorthopädische Behandlung stellen wir im Folgenden vor.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Umfangreichste Marktübersicht: Alle Tarife, die trotz einer angeratenen Zahnbehandlung erstatten.
  • Testsieger-Tarife: Welche Zahnzusatzversicherung-Tarife besonders gut bei angeratener Behandlung erstatten.
  • Kostenlose und fachkundige Expertenberatung: Wir beraten Sie kostenlos und ausführlich hier im Artikel, aber auch per Telefon oder E-Mail.
  • Nirgendwo-Günstiger-Garantie: Finden Sie den Tarif irgendwo günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz.
  • 15 € Gutschein bei Abschluss: Bei Abschluss über unser Portal erhalten Sie einen 15 € Gutschein für Amazon, Media Markt, Zalando, uvm.
  • Worauf Sie bei der Wahl des richtigen Tarifs achten sollten

Tabelle
Übersicht aller Zahnzusatzversicherungen, die trotz angeratener Zahnbehandlung erstatten

Abhängig von der Leistung, die Sie in Absprache mit dem Zahnarzt in Anspruch nehmen wollen, gibt es Zahnzusatzversicherungen, die trotz angeratener Behandlung erstatten.

Bei folgenden angeratenen Behandlungen gibt es Zahnzusatzversicherungen, die trotzdem erstatten:

LeistungERGO - Zahn-Ersatz-SofortSDK - alle TarifeDa Direkt - Akut-SoforthilfeDie Bayerische - ZAHN SofortDentolo - Akut-Soforthilfe (SOS Tarif)
Zahnersatz: Implantate, Brücken, ProthesenJaJaJaJaJa
Kronen, Inlays, OnlaysJaNeinJaJaJa
Zahnbehandlung: Füllung, WurzelbehandlungNeinNeinJaJaJa
ParodontoseNeinNeinJaNeinJa
Begrenzungnur 2 x Festkostenzuschuss der GKV50 - 100 % , max. Erstattung begrenzt in den ersten 4 Kalenderjahren75 -90 % (im Dentolo Zahnarztnetzwerk), 1500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr)80 - 100 %, 1500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr)Bis 90 % (im Dentolo Zahnarztnetzwerk), 1500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr)
Zuschlagkein Zuschlag, aber hoher Grundbetrag20 % je fehlendem Zahn29,9 € für 24 Monate, zzgl. Basistarif, danach kündbar29,9 € für 24 Monate + Basistarif, endet automatisch29,9 € für 24 Monate zzgl. Basistarif, danach kündbar

Um die für Sie passenden Tarife in unserem Vergleich anzuzeigen, folgen Sie der Schritt-für-Schritt-Anleitung im Folgenden.

Verstehen
So finden Sie den besten Tarif für angeratene Behandlungen:

Schritt-für-Schritt-Anleitung, um den besten Tarif trotz angeratener Behandlung zu finden:

Schritt 1: Tarife vergleichen:

Klicken Sie auf “Tarife vergleichen”. Basierend auf Ihren Angaben werden Ihnen passende Tarife angezeigt, die sofort leisten, auch bei angeratenen Behandlungen und fehlenden Zähnen.

Schritt 2: Geben Sie Ihren Zahnzustand an

Beantworten Sie Fragen zu Ihrem aktuellen Zahnzustand in unserem Vergleichsrechner.

1) Wurde eine Behandlung empfohlen oder geplant?

Wenn ja, wählen Sie 'Ja', um Tarife angezeigt zu bekommen, die auch bei angeratenen Behandlungen gelten.

2) Haben Sie fehlende Zähne?

Wenn ja, wählen Sie 'Ja' und geben Sie die Anzahl an. So finden wir Tarife, die auch bei fehlenden Zähnen leisten.

Schritt 3: Geben Sie Ihre Präferenz an

Bestätigen Sie, dass angeratene Behandlungen oder fehlende Zähne mitversichert sein sollen.

Fertig: Wir zeigen Ihnen dann alle Tarife an, die trotz angeratener Behandlung abgeschlossen werden können.

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Testsieger:
Zahnzusatzversicherungen bei angeratener Behandlung - Die Testsieger

Die Preis-Leistungssieger bei bereits fehlenden Zähnen & angeratener Behandlung

Bei bis zu drei fehlenden Zähnen sind die Tarife der SDK besonders günstig. Diese können Sie sogar dann noch abschließen, wenn ein Heil- und Kostenplan bereits erstellt wurde.

SDK - Zahn 70 (ZP7)

  • Erstattung auch bei angeratener Behandlung für fehlende Zähne
  • 70 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung
  • 100 € für professionelle Zahnreinigung
  • Summenbegrenzung (max. Erstattung): 1. Kalenderjahr: 700 €; 1.-2. KJ: 1.400 €; 1.-3. KJ: 2.100 €; 1.-4. KJ: 2.800 €, danach unbegrenzt

Preis: 9,18 € inkl. 1,53 € Zuschlag für einen fehlenden Zahn - für eine 30-jährige versicherte Person.

SDK - Zahn 90 (ZP9)

  • Erstattung auch bei angeratener Behandlung für fehlende Zähne
  • 90 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung
  • 150 € für professionelle Zahnreinigung
  • Summenbegrenzung (max. Erstattung): 1. Kalenderjahr: 900 €; 1.-2. KJ: 1.800 €; 1.-3. KJ: 2.700 €; 1.-4. KJ: 3.600 €, danach unbegrenzt

Preis: 14,89 € inkl. 2,48 € Zuschlag für einen fehlenden Zahn - für eine 30-jährige versicherte Person.

Der beste Tarif bei bereits angeratener Behandlung für fehlende oder zu ziehende Zähne

Wegen der 100 % Erstattung von bis zu 2.000 € nach nur 13 Monaten Vertragslaufzeit (bei Vertragsbeginn im Dezember), ist der Tarif SDK – Zahn 100 unser „Bester Tarif“ bei fehlenden oder zu ziehenden Zähnen.

SDK - Zahn 100

  • 100 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung
  • 100 %, max. 200 € / Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • Summenbegrenzung (max. Erstattung): 1. Kalenderjahr: 1.000 €; 1.-2. KJ: 2.000 €; 1.-3. KJ: 3.000 €; 1.-4. KJ: 4.000 €, danach unbegrenzt

Der beste Tarif für Kronen, Inlays, Onlays, Wurzelbehandlung und Co. bei bereits angeratener Behandlung

Muss der Zahn noch nicht gezogen werden ist der Zahn Sofort Baustein der “Die Bayerische” besonders interessant, da dieser für alle Zahnbehandlungen (außer angeratener Parodontose) erstattet.

Die Bayerische - ZAHN Sofort + ZAHN Smart

  • 80 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung
  • 2 x max. 80 € für professionelle Zahnreinigung
  • 1.500 € Soforthilfe für angeratene Behandlungen (Inlays, Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnersatzmaßnahmen und Implantate) zur Verfügung (1. Kalenderjahr 750 Euro, 2. Kalenderjahr 750 Euro)
  • Summenbegrenzung des Basistarifs ZAHN Smart (max. Erstattung): 1. Kalenderjahr: 1.250,00 €; 1.-2. KJ: 2.500,00 €; 1.-3. KJ: 3.750,00 €; 1.-4. KJ: 5.000,00 €, danach unbegrenzt

Der beste Tarif für Kieferorthopädie für Kinder bei bereits angeratener Behandlung

Es gibt nur einen Tarif am Markt, der für bereits angeratene Kieferorthopädie Behandlungen erstattet. Auch wenn die Erstattungshöhe eher gering ist, kann sich der Tarif trotzdem lohnen.

ERGO - Kieferorthopädie Sofort

  • Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind in der Versicherung eingeschlossen.
  • Erstattet 50 % der privaten Zusatzkosten, die nach der Zahlung der gesetzlichen Krankenkasse anfallen.
  • Wenn in den ersten 4 Jahren der Versicherung keine Behandlung begonnen wird, steigt die Erstattung auf 75 %.
  • Wenn die gesetzliche Krankenkasse nichts zahlt, übernimmt ERGO bis zu 250 € pro Jahr.

Der Tarif kostet zwischen 12,70 € und 24,90 € monatlich

Verstehen
Wann gilt eine Zahnbehandlung als (nicht) angeraten oder bereits begonnen?

Eine “angeratene Behandlung” muss immer in der Patientenakte vermerkt sein

Eine Behandlung gilt als angeraten, wenn der Zahnarzt einen Schaden festgestellt und diesen in Ihrer Patientenakte vermerkt hat.

Ihr Zahnarzt protokolliert Schäden zum Beispiel bei den üblichen Routineuntersuchungen oder im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung.

Hierbei überprüft der Zahnarzt den Zustand Ihres Gebisses, notiert Schäden und bespricht diese üblicherweise mit Ihnen.

Wichtig: Rufen Sie ihren Zahnarzt an oder schreiben Sie ihm einen Brief oder eine E-Mail und erfragen Sie, ob eine Behandlung als angeraten in der Patientenakte vermerkt ist.


Fragen Sie Ihren Zahnzustand ab: Nutzen Sie folgende Brief- / E-Mail-Vorlage: Erfragen von angeratenen Behandlungen. Es kann sein, dass der behandelnde Zahnarzt für die Auskunft eine Vergütung verlangt.

Ist KEINE Behandlungsempfehlung in Ihrer Patientenakte vermerkt, haben Sie eine deutlich größere Tarifauswahl

Ist keine angeratene Behandlung in Ihrer Patientenakte vermerkt, gibt es eine relativ große Auswahl an Tarifen, die fehlende Zähne in den Versicherungsschutz mit aufnehmen.

Die gilt jedoch nur, solange keine Behandlung angeraten ist.

So finden Sie passende Tarife: Beantworten Sie hierfür die Frage nach fehlenden Zähnen mit Ja und die Frage nach angeratenen Behandlung mit Nein. Ihnen werden dann alle passenden Tarife anzeigt.

Ist EINE Behandlungsempfehlung in der Patientenakte vermerkt, reduziert sich die Tarifauswahl

Ist eine Behandlungsempfehlung ausgesprochen bzw. diese in der Patientenakte vermerkt, gilt die Behandlung als angeraten.

Die Auswahl der Tarife ist dann, wie oben in diesem Artikel beschrieben, deutlich geringer.

So finden Sie passende Tarife: Am einfachsten finden Sie passende Tarife, indem Sie bei der Frage nach Ihrem Zahnzustand angeben, dass angeratene Behandlungen vorliegen und, dass Sie diese mitversichern möchten.

Ein Heil- und Kostenplan (das Angebot des Zahnarztes) ist bereits erstellt

Vor einer Zahnersatzmaßnahme ist der Zahnarzt verpflichtet, Ihnen einen Heil- und Kostenplan (HKP) auszustellen. Aus dem HKP werden die Kosten ersichtlich und welchen Anteil die gesetzliche Krankenversicherung voraussichtlich erstattet.

Ist bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt, reduziert sich die mögliche Tarifauswahl. Es gibt jedoch auch dann noch Tarife, die erstatten.

Einige Tarife erstatten zwar auch dann noch für angeratene Behandlungen, wenn ein Heil- und Kostenplan schon erstellt ist, jedoch nur für einen gewissen Zeitraum nach Erstellung.

Folgende Gesellschaften erstatten trotz erstelltem HKP:

6 Monate: ERGO - Zahn-Ersatz-Sofort, Da Direkt - Akut-Soforthilfe, Die Bayerische - ZAHN Sofort, Dentolo - Akut-Soforthilfe (SOS Tarif)

Unbegrenzt: Nur SDK

Zahnzusatzversicherungen bei laufender Behandlung

Eine Zahnbehandlung gilt als “laufende Behandlung”, wenn ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde, bzw. wenn Sie einen ersten Behandlungstermin wahrgenommen haben. Sie gilt dann so lange als laufende Behandlung, bis der letzte Termin stattgefunden hat.

Jetzt übernehmen viele Gesellschaften die Behandlungskosten nicht mehr. Es gibt jedoch Ausnahmen. Folgende Gesellschaften erstatten auch dann noch, wenn eine Behandlung bereits begonnen wurde.

Zahnzusatzversicherungen bei laufender Behandlung:

  • ERGO - Zahn-Ersatz-Sofort,
  • Da Direkt - Soforthilfe
  • Die Bayerische - ZAHN Sofort
  • Dentolo - SOS Tarif

Bei allen vier Tarifen gilt. Der Behandlungsbeginn (Heil- und Kostenplan) darf nicht älter sein als 6 Monate.

Ist die Behandlung bereits abgeschlossen, d. h. Sie hatten Ihren letzten Behandlungstermin oder die Rechnung wurde Ihnen sogar bereits gesendet, ist es endgültig zu spät.

Wissensdatenbank
Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet „angeratene Behandlung“ im Kontext einer Zahnzusatzversicherung?

Im Kontext einer Zahnzusatzversicherung bedeutet „angeratene Behandlung“, dass der Zahnarzt eine Behandlung empfohlen, jedoch noch nicht begonnen hat.

Ob eine Behandlung angeraten ist, stellt häufig einen sehr wichtigen Aspekt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung dar, da einige Zahnzusatzversicherungen die Kosten für bereits angeratene Behandlungen nicht abdecken.


Ist eine Zahnzusatzversicherung trotz angeratener Behandlung sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung trotz angeratener Behandlung ist abhängig der individuellen Situation und Präferenzen meist sinnvoll:

Deckung bestimmter Kosten: Die oben in diesem Artikel angeführten Tarife übernehmen Kosten für Behandlungen, die bereits empfohlen, aber noch nicht begonnen wurden. Häufig lohnt sich der Abschluss finanziell (höhere Auszahlung als Einzahlung!)

Langfristiger Schutz: Bietet Schutz für zukünftige zahnmedizinische Bedürfnisse und Behandlungen, die noch nicht angeraten sind.

Tarifauswahl: Wichtig ist die Auswahl eines Tarifs, der explizit Leistungen für bereits angeratene Behandlungen einschließt.


Welche Zahnzusatzversicherungen decken angeratene Behandlungen ab?

Folgende Zahnzusatzversicherungen decken angeratene Behandlungen ab:

  • ERGO: Zahn-Ersatz-Sofort, Kieferorthopädie Sofort
  • SDK: Alle Tarife
  • Da Direkt: Akut-Soforthilfe + Basistarif
  • Die Bayerische: ZAHN Sofort + Basistarif
  • Dentolo: Akut-Soforthilfe (SOS-Tarif) + Basistarif

Diese Tarife bieten Versicherungsschutz auch für bereits vom Zahnarzt angeratene Behandlungen.

Welches der beste Tarif für Sie ist, hängt von der spezifischen Behandlung und anderen individuellen Faktoren ab.


Wie wirkt sich eine angeratene Behandlung auf den Versicherungsschutz aus?

Eine angeratene Behandlung wirkt sich immer auf den Versicherungsschutz bei Zahnzusatzversicherungen aus:

Einschränkung des Versicherungsschutzes: Viele Zahnzusatzversicherungen schließen Behandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn angeraten wurden, vom Leistungsumfang aus. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Zuschlag: Bis auf den ERGO Tarif Zahn-Ersatz-Sofort verlangen alle Zahnzusatzversicherungen einen Zuschlag auf den Monatsbeitrag von 1 bis 30 € / Monat, wenn diese angeratene Behandlungen mitversichern


Muss eine angeratene Behandlung in der Patientenakte vermerkt sein?

Ja, eine vom Zahnarzt angeratene Behandlung gilt als angeratene Behandlung, wenn diese in der Patientenakte vermerkt ist. Ist dies nicht der Fall, ist die Behandlung auch nicht angeraten.

Dokumentation ist wichtig: Eine vermerkte Behandlung in der Patientenakte bietet klare Nachweise für Versicherungen.


Fragen Sie bei Ihrem Zahnarzt nach und nutzen Sie dafür gerne unsere kostenlose Vorlage.


Ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen besonders geeignete, wenn eine Behandlung angeraten ist?

Die kurze Antwort: Nein, in den meisten Fällen ist eine Zahnzusatzversicherung, die Fragen zum Zahnzustand stellt, besser geeignet, um Kosten für angeratene Behandlung zu versichern, als eine Zahnzusatzversicherung, die keine Gesundheitsfragen stellt.

Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen schließen bereits angeratene oder laufende Behandlungen grundsätzlich vom Versicherungsschutz aus. Diese Tarife können dann trotzdem abgeschlossen werden. Eine Erstattung für die Behandlungskosten erfolgt jedoch nicht.

Oben im Artikel finden Sie Zahnzusatzversicherungen, die trotz angeratener Behandlung erstatten.

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