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Zahnzusatzversicherung verstehen
Das leistet eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz

Die Kosten für Zahnersatz-Behandlungen schnellen häufig in den vierstelligen Bereich. Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei in der Regel nur den sogenannten Festkostenzuschuss. Der Festkostenzuschuss entspricht 65–75 % der günstigsten Versorgungsform.

In den meisten Fällen macht der Festkostenzuschuss nur einen Bruchteil Ihrer Zahnarzt-Rechnung für z. B. eine hochwertige Implantat-Behandlung aus. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung hingegen bekommen Sie auch dann 100 % der Kosten erstattet.

Sie wollen einen oder mehrere verlorene Zähne ersetzen lassen, um wieder Lebensqualität und ein ästhetisches Zahnbild zurückzuerlangen? Auch dann ist eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz eine gute Wahl.

  • Was eine Zahnzusatzversicherung für hochwertige Kronen, Brücken und Implantate erstattet.
  • Tarife, die sogar dann erstatten, wenn der Zahn bereits fehlt.
  • Zahnzusatzversicherungen für Zahnersatz die bei bereits angeratenen Behandlungen erstatten.

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Kassenleistung vs. Zahnzusatzversicherung
Diese Leistungen bietet eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz

Hochwertige Leistungen
Das übernimmt die Zahnzusatzversicherung bei Zahnersatz

  • Übernahme des Eigenanteils bei Regelversorgung

    Die Regelversorgung stellt die preisgünstigste Behandlungsmethode dar. Eine Regelversorgung ist z. B. eine Krone aus Metall.

  • Teure Implantate statt Brücke

    Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie statt der Regelversorgung auch Implantate wählen. Auch hier erstattet die Zahnzusatzversicherung bis 100 %.

  • Hochwertige Materialien bei Kronen und Brücken

    Vollkeramik z. B. bietet aufgrund der zahnähnlichen Farbe und der guten Wärmeisolation sowohl optische als auch funktionale Vorteile.

  • Veneers

    Veneers sind in den meisten Fällen ästhetisch veranlasst, da sie abgebrochene, zu kurze oder verfärbte Zähne korrigieren.

Kassenleistung
Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz

  • Übernahme von nur 65 % der Behandlungskosten, wenn Sie die günstigste Behandlungsform in Anspruch nehmen
  • Ziehen des defekten Zahns
  • Einsetzen von einfachen Brücken oder einer Prothese
  • Schädigung gesunder Zahnsubstanz z. B. für Brücken und Prothesen statt Implantat

Stimmen und Meinungen

“Zahn­ersatz kann teuer werden – vor allem, wenn Patienten sich für eine aufwendige Versorgung wie ein Implantat entscheiden. Dann ist es gut, eine private Zahn­zusatz­versicherung zu haben – denn die Krankenkasse über­nimmt von solchen Kosten nur einen geringen Teil.“

Stiftung Warentest

Wann sinnvoll?
Wann ist eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz ist sinnvoll, wenn:

  • Sie hochwertige Behandlungen in Anspruch nehmen wollen – Implantatgetragene Keramikkrone statt metallische Brücke (Regelversorgung)
  • Ihnen ästhetische Zähne wichtig sind – Sie keine auffälligen Zahnlücken, Brücken oder Prothesen wünschen
  • Sie Sich vor hohen ungeplanten Kosten schützen wollen – bis 59 verlieren Sie statistisch 27 % Ihrer natürlichen Zähne
  • Sie bereits 1–3 fehlende Zähne haben – Auch dann gibt es Tarife, die Ihnen die Kosten für deren Versorgung mit Zahnersatz erstatten.

Diese Statistik spricht dafür
Diese Statistik spricht für eine Zahnzusatzversicherung – Anzahl fehlender natürlicher Zähne in Prozent (%) nach Altersgruppen

Fehlende Zähne in %

Das Gebiss eines Erwachsenen hat 32 Zähne (ohne Weisheitszähne 28). Mit dem Alter setzt ein altersbedingter Zahnausfall ein.


Mit jedem fehlenden Zahn im Alter steigen somit die Kosten für Zahnersatz immens.

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Worauf achten?
Worauf achten bei einer Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz?

Unsere Checkliste für eine gute Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz

Eine gute Zahnzusatzversicherung hat aus unserer Sicht folgende Merkmale:

  • Leistung zwischen 80 und 100 % für Zahnersatz

    Insbesondere für hochwertigen Zahnersatz wie Implantate, hochwertige Materialien wie Keramik und Edelmetall.

  • Keine Wartezeit

    Hat eine geringe Wartezeit ab Versicherungsbeginn.

  • Eine geringe Leistungsbegrenzung

    Eine Zahnzusatzversicherung die für Zahnersatz erstattet, sollte auch in den ersten Jahren bereits gut erstatten, damit alle Kosten für Zahnersatz übernommen werden.

  • Faire Preise

    Neben der guten Leistung sollten Sie auch auf einen fairen Preis achten. Hierfür benutzen Sie am besten unseren Vergleich.

  • Besonders ästhetisch

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Erstattungsbeispiele
Das erstatten gute Zahnzusatzversicherungen: Zwei Beispiele

Hochwertige Leistungen
Kostenbeispiel: Implantat

  • Ein Implantat kostet zwischen 1.600 und 2.500 €.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei nur 65 % der Behandlungskosten für eine Brücke (Regelversorgung).
  • Das entspricht 460 €, die durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden (mit gepflegtem Bonusheft etwas mehr).
  • Die Zahnzusatzversicherung übernimmt 100 % des Eigenanteils.
Hochwertiges Implantat aus Keramik

Gesamtkosten: 2.200 €

Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers.460 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung1.740 €
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung0 €
Sie sparen1.740 €

Berechnung auf Basis des Testsieger-Tarifs Gothaer MediZ Duo 100.

Hochwertige Leistungen
Kostenbeispiel: Zahnkrone aus Vollkeramik

  • Eine metallische Vollkrone ist die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung – hier erhalten Sie 65–75 % der Kosten erstattet (ca. 200 €).
  • Eine Krone aus Vollkeramik kostet abhängig von gewählten Zahnarzt ca. 1.000 €.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet auch bei hochwertigen Leistungen nur den Festkostenzuschuss für die Regelversorgung.
  • Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt bis zu 100 % der Kosten.

Beispielkosten für eine Behandlung mit einer Zahnkrone aus Vollkeramik

Gesamtkosten: 1.000 €

Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers.280 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung720 €
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung0 €
Sie sparen720 €

Berechnung auf Basis des Testsieger-Tarifs Gothaer MediZ Duo 100.

Wissensdatenbank
Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz, wenn der Zahn bereits fehlt?

  • Wenn ein Zahn fehlt, müssen Sie vor der Auswahl Ihres Tarifes die Entscheidung treffen, ob Sie den fehlenden Zahn mitversichern und später ersetzen oder ob Sie ihn aus der Versicherungsleistung ausschließen möchten.
  • Wir empfehlen Ihnen einen Tarif zu wählen, bei dem Sie den fehlenden Zahn mitversichern können. Abhängig von der Anzahl der fehlenden Zähne müssen Sie gegebenenfalls einen Risikozuschlag zahlen. Dieser Zuschlag ist abhängig vom Tarif.
  • Wenn Sie mehr als 4 fehlende und noch nicht ersetzte Zähne haben, gibt es nur noch einen Tarif, der die Behandlung der fehlenden Zähne mitversichert (ERGO - ZEZ). Dieser verdoppelt allerdings nur den auf der Regelversorgung basierenden Festkostenzuschuss.
  • Alternativ können Sie alle Tarife ohne Gesundheitsfragen abschließen. Bei diesen Tarifen sind fehlende Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Alle zu Versicherungsbeginn vorhandenen Zähne sind allerdings abgesichert.

Ist eine Zahnzusatzversicherung nur für Zahnersatz sinnvoll?

Das hängt davon ab, ob Sie planen, immer die kostengünstige Regelversorgung bei der Behandlung zu wählen oder ob Sie sehr hochwertigen Zahnersatz wünschen.

Ein hochwertiger Zahnersatz wäre z. B. eine Keramikkrone, die auf ein Implantat gesetzt wird. Dahingegen wäre eine Brücke nur die übliche Regelversorgung.


Erstattet eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sofort für Zahnersatz?

Ja, nach Abschluss der Versicherung und nach Versicherungsbeginn können Sie sofort zum Zahnarzt und Schäden an den Zähnen behandeln lassen.

Bei den allermeisten Tarifen werden jedoch nur Schäden behandelt, die nach Abschluss entstanden sind.

Es gibt einige Zahnzusatzversicherungen, die auch dann erstatten, wenn die Behandlung bereits angeraten ist. Geben Sie im Vergleich Ihren Zahnzustand an, um diese Tarife anzuzeigen.

Professionelle Zahnreinigung können Sie bei Tarifen ohne Wartezeit immer sofort in Anspruch nehmen.


Was ist der Festkostenzuschuss (gesetzliche Krankenkasse) bei Zahnersatzbehandlungen am Beispiel?

  • Gesetzlich Krankenversicherte erhalten unabhängig von der gewählten Therapieform (z. B. Kronen, Brücken und Prothesen) des Befundes einen befundorientierten Festkostenzuschuss.
  • Der Festkostenzuschuss beträgt 60 % der Kosten der Regelversorgung, bei gepflegtem Bonusheft bis zu 75 %. Bei der Wahl des Zahnersatzes sind Sie frei – die Festzuschusshöhe ändert sich dadurch nicht.

Im Folgenden finden Sie typische Behandlungsformen des Bereichs sowie den jeweiligen gewährten beispielhaften Festkostenzuschuss der Krankenkasse:

  • Am Beispiel des Befunds “Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn” ist die Regelversorgung eine metallische Vollkrone.
  • Hier ist der Festzuschuss je nach Bonusstufe 188,67 Euro (60 %), 220,12 Euro (bei 60 %) oder 235,84 Euro (bei 75 %). Der Arzt darf hierfür Kosten in Höhe von maximal 314,46 Euro in Rechnung stellen.