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Zahnzusatzversicherungen Vergleich

Zahnzusatzversicherung ohne Summenbegrenzung
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Zum Thema
Zahnzusatzversicherungen ohne Summenbegrenzung leisten sehr schlecht I Alternativen finden

Die Summenbegrenzung (auch Zahnstaffel oder Leistungsstaffel genannt) bezeichnet den maximalen Eurobetrag, der Ihnen im jeweiligen Versicherungsjahr maximal erstattet wird.

Es gibt Zahnzusatzversicherungen ohne Summenbegrenzung. Diese sind aber entweder nicht für jeden buchbar (z. B. nur für TK-Mitglieder) oder sichern nur für Zahnbehandlung, professionelle Zahnreinigung und Kieferorthopädie gute Leistungen ab. Alle Zahnzusatzversicherungen, die auch für Zahnersatz in einem guten Umfang leisten, sehen immer in den ersten 3–5 Jahren eine Summenbegrenzung vor.

Für die allermeisten Menschen macht eine Zahnzusatzversicherung, die nicht für Zahnersatz leistet, wenig Sinn. Deshalb empfehlen wir Tarife mit einer möglichst großzügigen Begrenzung (z. B. 2.500 € in den ersten zwei Jahren).

Üblich ist, dass die Summenbegrenzung nach 4–5 Jahren wegfällt und bis zum Ablauf dieser Anfangszeit der abgesicherte Betrag von Jahr zu Jahr steigt.

Dieser Artikel hilft Ihnen dabei:

  • die besten Tarife zu finden, die zu Ihnen passen
  • eine Übersicht zu bekommen, wie welcher Tarif die Erstattungssumme einschränkt
  • zu verstehen, wann Tarife mit oder ohne Summenbegrenzung sinnvoll sind

Top Tarife
Die Top 3 Tarife mit mehr als 2.500 € Summenbegrenzung in 2 Jahren

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Die beste Zahnzusatzversicherung mit guter Summenbegrenzung nach Eigenschaften

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Wann sinnvoll, wann nicht?
Wann ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen für Sie sinnvoll?

Wir empfehlen eine Zahnzusatzversicherung mit Summenbegrenzung

  • Wenn Sie die Tarifauswahl nicht unnötig einschränken möchten. Es gibt nur sehr wenige Zahnzusatzversicherungen, die komplett auf eine Summenbegrenzung verzichten und diese erstatten dann in der Regel nur für Zahnbehandlung ohne Begrenzung.
  • Wenn die Summenbegrenzung der Tarife so hoch angesetzt ist, dass Sie die voraussichtlichen Schäden im vollen Umfang erstattet. Für eine professionelle Zahnreinigung sind das 120 €/Jahr. Für Zahnersatz mindestens 2.500 € innerhalb von 2 Kalenderjahren.
  • Wenn Sie Tarife mit Spezialleistungen wie Bleaching, für Angstpatienten, mit fehlenden Zähnen oder ähnliches suchen. Diese sehen immer eine Summenbegrenzung in den ersten Jahren vor.

Wir empfehlen eine Zahnzusatzversicherung ohne Summenbegrenzung

  • Wenn Sie einen Tarif nur für hochwertige Zahnbehandlungen suchen.
  • Für professionelle Zahnreinigung und Kieferorthopädie sehen diese Tarife dann häufig eine Begrenzung der Erstattung über die komplette Vertragslaufzeit vor.

Tipps!
Tipps: So reduzieren Sie die Summenbegrenzung Ihrer Zahnzusatzversicherung

Grundwissen
Welche Summenbegrenzung gibt es bei einer Zahnzusatzversicherung?

Summenbegrenzung erklärt
Summenbegrenzung in den ersten Jahren – die meisten Zahnzusatzversicherungen begrenzen die maximale Erstattung in den ersten 3–5 Jahren.

  • Alle Tarife, die gut für Zahnersatz erstatten und für Jedermann zugänglich sind, sehen eine Begrenzung der maximalen Erstattung in den ersten 3–5 Jahren vor.
  • Es gibt einige wenige Tarife, die komplett auf Summenbegrenzungen verzichten. Diese erstatten jedoch nur für Zahnbehandlung, Zahnreinigung oder Kieferorthopädie in gutem Umfang.
  • Die Summenbegrenzung kann sich vor allem bei teuren Behandlungen und niedrigen Maximalerstattungen in den ersten Jahren sehr stark auf die tatsächliche Erstattung auswirken.

Dauerhafte Summenbegrenzung – meist für Leistungen, die nicht medizinisch veranlasst sind.

  • Eine dauerhafte Summenbegrenzung sehen viele Tarife für Leistungen vor, die ohne medizinische Notwendigkeit und eigentlich unbegrenzt häufig in Anspruch genommen werden könnten.
  • Das gilt für professionelle Zahnreinigung oder Bleaching. Typische Begrenzungen sind dann zum Beispiel 160 € pro Jahr für professionelle Zahnreinigung.
  • Aber auch kieferorthopädische Behandlungen sind häufig mit einer maximalen Erstattung innerhalb der gesamten Vertragslaufzeit von z. B. 2.500 € begrenzt.

Veränderte Summenbegrenzung – bei fehlenden Zähnen

Es gibt einige Zahnzusatzversicherungen, bei denen Sie bereits fehlende Zähne mitversichern können. Dies ist häufig mit Zuschlägen oder einer veränderten Summenbegrenzung verbunden.

  • Üblich ist es z. B., dass Sie statt 2.500 € in den ersten 2 Jahren nur maximal 1.250 € erstattet bekommen. Teilweise verlängert sich der Zeitraum der Summenbegrenzung bspw. von 4 auf 8 Jahre.
  • Teilweise wird erst ab dem zweiten fehlenden Zahn ein Zuschlag erhoben oder eine veränderte Summenbegrenzung wird zum Vertragsbestandteil.

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